Allgemeine Geschäftsbedingungen
artdesign ][ metz e.U. / austrian][ manufacturing
§ 1 GELTUNGSBEREICH
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von artdesign][metz bzw. austrian][manufacturing erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Lieferbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn artdesign][metz / austrian ][ manufacturing sie schriftlich bestätigt.
(3) Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.
§ 2 PREISE
(1) Die auf der Homepage von artdesign][metz / austrian ][ manufacturing genannten Preise sind Bruttopreise (= Netto Preis + MwSt) und werden als Fixpreise vereinbart, soweit nicht wesentliche Änderungen der Auftragsdaten eintreten.
(2) Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung, sowie sonstige Versandkosten nicht ein.
(3) Aufträge, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, werden erst durch eine Bestätigung von artdesign][metz und Auftraggeber verbindlich.
(4) Generell gelten Preisangebote (auf Preisanfragen) als unverbindlich, soweit nicht Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wird.
(5) Nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber werden, soweit sie erheblich den vereinbarten Umfang überschreiten, sowie alle Zusatzaufträge, zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt.
(6) Für alle Sonderwünsche, wie z. B. Anfertigung von Mustern oder Erstellung aufgrund von Entwürfen etc., gelten gesondert vereinbarte Preise.
§ 3 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1) Die Zahlung erfolgt nach Auftragsbestätigung VORAUSKASSE, auf das Konto von Aniko Metz (Inhaber) bei der Bawag, via PAYPAL oder per NACHNAHME
NACH Einlagen der Zahlung wird der Auftrag – Zug um Zug – erstellt, bzw. versendet. Sonderaufträge werden, falls nicht anders vereinbart innerhalb 60 Tagen, – nach Einlagen der Zahlung – erstellt und versendet. Die in Rechnung gestellten Beträge sind ohne Abzug zu leisten.
§ 4 LIEFERZEIT
Lieferzeiten – ausgenommen Sonderaufträge – belaufen sich auf max. 30 Tage. Für alle Sonderanfertigungen und Auftragsarbeiten werden die Liefertermine gesondert – schriftlich – vereinbart.
§ 5 LIEFERUNG
(1) Lieferungen erfolgen ab Betrieb artdesign][metz/austrian ][ manufacturing auf Rechnung des Auftraggebers an die vom Auftraggeber bestimmte Lieferadresse. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers vorgenommen.
(2) die Kosten für Verpackung und Postversand werden pauschal – wie folgt – gesondert in Rechnung gestellt:
– innerhalb Österreichs: € 5,50
– innerhalb EU: € 10,00
– ausserhalb EU-Länder: € 15,00
(3) Die Verpackung- und Versandkosten bei Groß- bzw. Sonderaufträgen – werden nach den gültigen Kostensätzen der Liefer- bzw. Speditionsfirma verrechnet.
(4) Bei Selbstabholung von unserem Geschäft werden keine Verpackungskosten berechnet.
(5) Selbstabholung: Jeweils zu den gültigen Öffnungszeiten (siehe Homepage) – in 1030 Wien, Löwengasse 37a – oder auch nach telefonischer Vereinbarung (außerhalb der Geschäftsöffnungszeiten).
§ 6 ANNAHMEVERZUG
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte oder zur Abholung bereitgestellte Ware unverzüglich anzunehmen; kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Lieferung als übernommen und damit geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.
(2) artdesign][metz/austrian ][ manufacturing ist berechtigt, bei vorliegendem Annahmeverzug die Waren auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers selbst zu lagern oder bei einem Spediteur einzulagern.
§ 7 BEANSTANDUNGEN / GEWÄHRLEISTUNG / RÜCKTRITT
(1) Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware in jedem Fall zu prüfen.
(2) Beanstandungen (Mängelrügen) wegen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich und binnen 7 Werktagen nach Ablieferung schriftlich artdesign][metz / austrian ][ manufacturing anzuzeigen.
(3) Unsere Privatkunden (Endverbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes) können binnen 14 Kalendertagen, ab Erhalt der bestellten Lieferung von einer im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag zurücktreten.
(4) Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren statt. Die Kosten der Rücksendung übernimmt der Kunde.
(5) Die Ware sollte in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand, sowie in der Originalverpackung zurückgestellt werden. Bei Artikeln die Gebrauchsspuren aufweisen, Zubehör oder Teile fehlen bzw. beschädigt sind, wird von uns ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung in Abzug gebracht.
(6) Rücksendungen (frei Haus) bitte ausschließlich an unsere Office-Adresse :
artdesign metz e.U
Roseggergasse 54/2
3400 Kierling-Klosterneuburg
Österreich
senden.
Nach Vereinbarung können Sie auch die rückerstattenden Waren in unserem Geschäft in 1030 Wien, Löwengasse 37a – zu unseren offiziellen Öffnungszeiten – abgeben.
(7) Bei Teillieferungen gelten diese Regelungen jeweils für den gelieferten Teil. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
(8) artdesign][metz / austrian][manufacturing haftet keinesfalls für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch und Lagerung der Erzeugnisse seitens des Auftraggebers entstanden sind.
§ 8 HAFTUNG
(1) artdesign][metz / austrian][manufacturing haftet nur für Schäden, die durch fahrlässiges schuldhaftes Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten( wie z.B Beschaffenheit, Materialschäden, Produktionsmängel) und soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 MATERIALIEN
(1) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei den Produkten zu Farbabweichungen, aufgrund der fotografischen Abbildung oder aufgrund der unterschiedlichen Färbungsintensität bei Naturmaterialien, kommen kann.
(2) Bei den Kreativerzeugnissen, die händische gefertigt werden kommt es ebenfalls zu geringen Formungleichheiten.
(3) Einige der verwendeten Materialien (z.B. bei Schmuck) sind in ihrer Größe und Struktur unterschiedlich. Auch hier können Form und Größenabweichungen vorkommen.
§ 10 URHEBERRECHT
(1) artdesign][metz / austrian][manufacturing ist selbst Inhaber der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Erzeugnissen oder an Teilen derselben.
Das Vervielfältigungsrecht aller Art und bei allen Produkten steht ausschließlich artdesign][metz / austrian][manufacturing zu.
(2) artdesign][metz / austrian][manufacturing ist bei Auftragsarbeiten nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Vorlagen welcher Art auch immer zu vervielfältigen und ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle jene Rechte Dritten gegenüber zustehen, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. artdesign][metz / austrian][manufacturing muss solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden und umgekehrt.
§ 11 EIGENTUMSVORBEHALT
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von artdesign][metz austrian][manufacturing. Bei Produkten, die dem Urheberrechtsschutz unterliegen, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die Nutzungsrechte (Verwertungsrechte) zu verschaffen bzw. zu überbinden.
§ 12 NAMEN- ODER MARKENAUFDRUCK
(1) artdesign][metz ist zur Anbringung seines Logos auf die zur Ausführung gelangenden Produkte, auch ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers berechtigt.
§ 13 ANZUWENDENDES RECHT, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND
(1) Auf das Vertragsverhältnis findet österreichisches Recht Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung, sowie Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten über alle Vertragsverhältnisse, die diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen unterliegen ist der Sitz des Auftragnehmers: Klosterneuburg. (Gerichtsstand: Korneuburg)
(3) Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
§ 14 AUFTRAGSABMACHUNG
(1) Alle Auftragsabmachungen einschließlich nachträglicher Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform (zB., email, Brief etc).